Konfiguration

Damit die Mehrwertsteuer für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen berechnet werden kann, konfigurieren Sie das Modul eVAT.

Machen Sie das Modul OXID eShop eVAT für Ihren OXID eShop betriebsbereit.

Grundsätzliches Vorgehen

  1. Aktivieren Sie das Modul.

  2. Ordnen Sie Ländern Mehrwertsteuersätze zu und aktivieren Sie die Länder für die Berechnung der spezifischen Mehrwertsteuer.

  3. Kennzeichnen Sie Artikel oder Kategorien von Artikeln als elektronische Produkte oder Dienstleistungen.

  4. Legen Sie die Methoden für die Bestimmung des Kundenstandortes fest.

  5. Verifizieren Sie den Sitz des Shops.

  6. Stellen Sie die Kompatibilität mit Zahlungsmodulen sicher.

eVAT aktivieren

Aktivieren Sie OXID eShop eVAT in jedem Subshop, in dem Sie das Modul nutzen wollen.

Vorgehen

  1. Wählen Sie Erweiterungen ‣ Module.

  2. Wählen Sie das Modul eVAT und wählen Sie Stamm ‣ Aktivieren.

eVAT konfigurieren

Länderspezifische Mehrwertsteuersätze aktivieren

Aktivieren Sie das Berechnen der Mehrwertsteuer für die betreffenden Länder.

Prüfen Sie die hinterlegten Mehrwertsteuersätze und passen Sie sie bei Bedarf an.

Attention

Mehrwertsteuersätze als Shop-Betreiber pflegen

Mehrwertsteuersätze sind für die Länder der Europäischen Union bereits vorbereitet.

Die Mehrwertsteuersätze sind im Modul statisch hinterlegt, sie werden nicht automatisch angepasst.

Wenn Sie das Modul aktivieren, wird geprüft, ob es bereits einen Eintrag für das Land gibt:

  • Wenn ja, dann wird nichts gemacht.

  • Wenn nein, dann wird der Wert aus der Liste genommen

Ist das Modul aktiviert, dann müssen Sie als Shop-Betreiber die Mehrwertsteuersätze pflegen.

Weitere Informationen finden Sie unter Mehrwertsteuersätze pflegen.

Note

OXID eShop Enterprise Edition

Bei einer Enterprise Edition wirken sich Anpassungen der Mehrwertsteuersätze auf alle Subhops/Mandanten aus.

Vorgehen

  1. Wählen Sie Stammdaten ‣ Länder.

  2. Markieren Sie das Land, auf das Sie die EU-Richtlinie anwenden wollen, und wählen Sie Stamm.

  3. Aktivieren Sie die Option eVAT-Modul MwSt. anwenden (Abb.: eVAT-Modul MwSt. anwenden).

    eVAT-Modul MwSt. anwenden

    Abb.: eVAT-Modul MwSt. anwenden

  4. Um die hinterlegten Mehrwertsteuersätze bei Bedarf anzupassen oder neue Mehrwertsteuersätze anzulegen, wählen Sie die MwSt.-Sätze (Abb.: Mehrwertsteuersätze anpassen, Beispiel Vereinigtes Königreich, Pos. 1).
    Die Mehrwertsteuersätze für die Länder der Europäischen Union sind bereits vorbereitet.
    Passen Sie sie bei Bedarf an die aktuellen Bestimmungen an oder löschen Sie sie.
    Bei Bedarf: Legen Sie unter Neuen MwSt.-Satz anlegen neue Mehrwertsteuersätze jeweils mit einem Namen, einem Prozentsatz und einer optionalen Beschreibung an.
    Beispiel: Für das Vereinigte Königreich ergänzen Sie den 2022 geltenden Nullsatz unter anderem für gedruckte Bücher und Zeitungen sowie Hörbücher für Blinde (Abb.: Mehrwertsteuersätze anpassen, Beispiel Vereinigtes Königreich, Pos. 2).

    Mehrwertsteuersätze anpassen, Beispiel Vereinigtes Königreich

    Abb.: Mehrwertsteuersätze anpassen, Beispiel Vereinigtes Königreich

  5. Speichern Sie Ihre Einstellungen.

Artikel als elektronisches Produkt markieren und Mehrwertsteuersatz zuordnen

Machen Sie Artikel, die zu den Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen zählen, als solche kenntlich.

Alternativ: Markieren Sie alle Artikel einer Kategorie als elektronisches Produkt oder Dienstleistung (siehe Kategorie als elektronisches Produkt markieren und Mehrwertsteuersatz zuordnen).

Note

OXID eShop Enterprise Edition

Bei einer Enterprise Edition können Sie nur die Artikel des Elternshops anpassen. Die Eigenschaft eines elektronischen Produkts oder Dienstleistung wird an die Subshops vererbt.

Artikel oder Kategorien, die Sie in einem Subshop neu anlegen, können Sie gesondert als elektronische Dienstleistungen markieren.

Vorgehen

  1. Wählen Sie unter Artikel verwalten ‣ Artikel das Produkt.

  2. Wählen Sie die Registerkarte eVAT-Einstellungen.

  3. Markieren Sie das Kontrollkästchen Artikel ist eine Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung (Abb.: Mehrwertsteuersätze einem Artikel zuweisen, Pos. 1).

  4. Weisen Sie dem Artikel die gültigen Mehrwertsteuersätze für die einzelnen Länder zu.
    Ein eBook hat beispielsweise im Vereinigten Königreich den Normalsatz, in Frankreich den ermäßigten Satz 1 (Abb.: Mehrwertsteuersätze einem Artikel zuweisen, Pos. 2).

    Attention

    Konversion gefährdet

    Fehlt die Zuordnung des Mehrwertsteuersatzes für ein Land, muss der Kunde den betreffenden Artikel aus dem Warenkorb entfernen.

    In unserem Beispiel (Was im Fehlerfall passiert) kann ein Kunde aus Österreich das eBook nicht kaufen und erhält eine entsprechende Meldung.

Mehrwertsteuersätze einem Artikel zuweisen

Abb.: Mehrwertsteuersätze einem Artikel zuweisen

Kategorie als elektronisches Produkt markieren und Mehrwertsteuersatz zuordnen

Markieren Sie alle Artikel einer Kategorie als elektronische Produkte oder Dienstleistungen.

Important

Überschreiben von Artikel-individuellen eVAT-Einstellungen

Änderungen der eVAT-Einstellungen überschreiben alle individuellen eVAT-Einstellungen bei allen Artikeln dieser Kategorie.

Vorgehen

  1. Wählen Sie Artikel verwalten ‣ Kategorien.

  2. Wählen Sie die Produktkategorie.

  3. Wählen Sie die Registerkarte eVAT-Einstellungen.

  4. Markieren Sie das Kontrollkästchen Artikel in dieser Kategorie sind elektronische Dienstleistungen (Abb.: Artikel einer Kategorie als elektronische Dienstleistungen definieren, Pos. 1).

  5. Weisen Sie dem Artikel die gültigen Mehrwertsteuersätze für die einzelnen Länder zu (Abb.: Artikel einer Kategorie als elektronische Dienstleistungen definieren, Pos. 2).

    Attention

    Konversion gefährdet

    Fehlt die Zuordnung des Mehrwertsteuersatzes für ein Land, muss der Kunde den betreffenden Artikel aus dem Warenkorb entfernen.

    In unserem Beispiel (Was im Fehlerfall passiert) kann ein Kunde aus Österreich das eBook nicht kaufen und erhält eine entsprechende Meldung.

  6. Speichern Sie Ihre Einstellungen.

Artikel einer Kategorie als elektronische Dienstleistungen definieren

Abb.: Artikel einer Kategorie als elektronische Dienstleistungen definieren

Bestimmen des Kundenstandorts konfigurieren

Aktivieren Sie das Bestimmen des Kundenstandorts.

Hintergrund

Die EU-Durchführungsverordnung Nr. 1042/2013 schreibt vor, dass das Herkunftsland des Kunden ermittelt werden muss, der eine Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistung bestellt, um die Mehrwertsteuer korrekt berechnen zu können.

Der Kundenstandort muss durch mindestens zwei Prüfungen festgestellt werden. Die alleinige Angabe des Kunden im Bestellprozess reicht nicht aus, Sie müssen die Angabe des Kunden prüfen.

Das Modul OXID eShop eVAT verwendet die Rechnungsadresse des Kunden, um den Kundenstandort zu bestimmen.

Sie können bei Bedarf eigene Bestimmungsmethoden hinzuzufügen (siehe Bestimmungsmethode für Kundenstandort hinzufügen).

Vorgehen

  1. Wählen Sie Erweiterungen ‣ Module.

  2. Wählen Sie das Modul OXID eShop eVAT und wählen Sie die Registerkarte Einstell..

  3. Stellen Sie unter Bestimmungsmethode für Kundenstandort sicher, dass die Bestimmungsmethode Kundenstandort mittels Rechnungsadresse ermitteln aktiviert ist.
    Dazu tun Sie folgendes:

    1. Stellen Sie sicher, dass dem Parameter billing_country der Wert 1 zugeordnet ist (Abb.: Bestimmungsmethode konfigurieren, Pos. 1).

    billing_country => 1
    
    1. Stellen Sie sicher, dass billing_country als Standard-Bestimmungsmethode gewählt ist (Abb.: Bestimmungsmethode konfigurieren, Pos. 2).

    Bestimmungsmethode konfigurieren

    Abb.: Bestimmungsmethode konfigurieren

    Note

    Die Bestimmungsmethode geo_location ist nicht implementiert.

  4. Speichern Sie Ihre Einstellungen.

Resultat

Das Ergebnis der Prüfung wird in der Bestellung gespeichert.

Im laufenden Betrieb können Sie das Ergebnis der Bestimmung des Kundenstandortes in der Bestellung prüfen (siehe Kundenstandort in der Bestellung anzeigen).

Sitz des Shops verifizieren

Stellen Sie sicher, dass der Sitz des Shops richtig konfiguriert ist.

Vorgehen

  1. Wählen Sie Erweiterungen ‣ Module.

  2. Wählen Sie das Modul OXID eShop eVAT und wählen Sie die Registerkarte Einstell..

  3. Tragen Sie im Feld Sitz des Shops den Ländercode für den Shop-Standort im ISO2-Format ein (in unserem Beispiel de für Deutschland: Abb.: Bestimmungsmethode konfigurieren, Pos. 3).

Kundeninformationen zu Mehrwertsteuersätzen ergänzen

Informieren Sie Ihre Kunden über die verschiedenen Mehrwertsteuersätze.

Ihre Kunden gelangen zu diesen Informationen über einen Link auf der Artikeldetailseite (siehe Informationen zur Mehrwertsteuer aus Kundensicht, Pos. 2).

Vorgehen

  1. Wählen Sie im Administrationsbereich Kundeninformationen ‣ CMS-Seiten.

  2. Rufen Sie die Seite mit der ID oxdeliveryinfo auf.

  3. Fügen Sie Informationen bezüglich der speziellen Artikel und der neuen Berechnung der Mehrwertsteuer hinzu (Abb.: Kundeninformation zur Mehrwertsteuer ergänzen).

  4. Speichern Sie Ihre Einstellungen.

Kundeninformation zur Mehrwertsteuer ergänzen

Abb.: Kundeninformation zur Mehrwertsteuer ergänzen

Kompatibilität mit Zahlungsmodulen sicherstellen

Wenn Sie Zahlungsmodule von Drittanbietern verwenden, stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsmodule mit OXID eShop eVAT kompatibel sind.

Erfahrungsgemäß kann es zu Problemen mit der Schnellkauf-Funktion (Express-Checkout) kommen.

Prüfen Sie deshalb, ob die Schnellkauf-Funktion Ihres Zahlungsmoduls mit OXID eShop eVAT funktioniert. Wenn Sie nicht funktioniert, schalten Sie sie ab und prüfen erneut.

Hintergrund

Für Kunden, die nicht angemeldet sind, kann der endgültige Preis für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen nicht berechnet und an das Zahlungsmodul weitergegeben werden.
Wenn ein Zahlungsmodul nicht mit OXID eShop eVAT kompatibel ist, dann nutzt Ihr OXID eShop nur die Standard-Funktionalität zur Bestimmung der Mehrwertsteuer, und die ermittelte Mehrwertsteuer ist möglicherweise falsch.

Vorgehen

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Zahlungsmodul funktioniert.
    Prüfen Sie insbesondere, ob die Schnellkauffunktion funktioniert.

  2. Wenn es nicht funktioniert, deaktivieren Sie die Schnellkauf-Funktion Ihres Zahlungsmoduls:

    1. Navigieren Sie zu den Einstellungen des Drittanbieter-Zahlungsmoduls.

    2. Stellen Sie sicher, dass nur die Standard-Bezahlmethode aktiviert ist.

    3. Deaktivieren Sie Funktionen, die mit „Schnellkauf-“ oder „Express Checkout“ oder ähnlichem zu tun haben.

      Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Ihres Zahlungsmoduls.

    4. Speichern Sie Ihre Einstellungen.

  3. Testen Sie, ob das Zahlungsmodul bei deaktivierter Schnellkauf-Funktion funktioniert.

    Erwartetes Ergebnis: Die Schnellkauf-Funktion ist abgeschaltet, Bestellungen werden nicht durch den Zahlungsdienstleister sofort abgeschlossen, sondern der Kunde landet auf der Checkout-Seite, und der Kunde muss die Bestellung mit der korrekt bestimmten Mehrwertsteuer bestätigen.

  4. Wenn Ihr Zahlungsmodul auch mit deaktivierter Schnellkauf-Funktion nicht funktioniert oder es nicht zulässt, die Schnellkauf-Funktion abzuschalten, dann deaktivieren Sie das Zahlungsmodul für die elektronischen Artikel.